Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen

Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.


Stand: 10.04.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Zwischenlager-Überwachung

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Anzeige zur Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Stilllegung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen.

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Anzeige der Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 15 BImSchG anzeigen.

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Abt. Immissionsschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

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